Hühner halten: Braucht man eine Genehmigung?
Eine Genehmigung ist für die private Hühnerhaltung grundsätzlich nicht erforderlich. Das liegt daran, dass Hühner allgemein als Kleintiere gelten, welche auch privat in Wohngebieten gehalten werden dürfen. Es gibt allerdings eine ganze Menge verschiedener Gesetze und Pflichten, welche auch innerhalb der privaten Hühnerhaltung eingehalten werden müssen. So müssen Sie Ihre Hühner zum Beispiel anmelden.
Wer seine Hühner verantwortungsbewusst hält, wird die meisten dieser Gesetze und Pflichten schon automatisch befolgen.
In diesem informativen und hoffentlich hilfreichen Artikel, beleuchten wir die rechtlichen Komponenten der Hühnerhaltung genauer und erklären, auf was Sie bei der Haltung von Hühnern achten sollten.
Die richtige Behausung der Hühner
Baurechtliche Gesetze für die Hühnerhaltung fallen besonders streng aus. Denn die Hühner sollen nicht eingeengt werden und ein glückliches Leben führen können. So muss der Stall zum einen einer bestimmten Mindestgröße entsprechen, welche jedem Huhn genügend Platz ermöglicht. Mobile Ställe sind grundsätzlich zulässig. Werden feste Hühnerställe errichtet, so gelten allerdings die Vorgaben aus dem öffentlichen Baurecht. Dieses fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus und geht unter anderem auf die Maximalwerte und Minimalwerte des Stalls ein. Die Abstände zu den angrenzenden Grundstücken werden hier ebenfalls beschrieben und müssen genau eingehalten werden. Wird ein fester Stall errichtet, so wird definitiv eine Genehmigung des zuständigen Bauamtes benötigt. Bei einem mobilen Stall ist dies nicht der Fall.

Impfpflicht und Meldepflicht als Schutz und Vorsorge
Alle 3 Monate müssen die Hühner gegen die Newcastle Krankheit geimpft werden. Die Impfung wird dabei von dem behandelnden Tierarzt vorgenommen und ist verpflichtend. Außerdem muss ein Tierarzt kontaktiert werden, sobald mehr als 3 Hühner innerhalb von 24 Stunden sterben. In diesem Fall muss eine Vogelgrippe ausgeschlossen werden.
Die Haltung der Hühner muss grundsätzlich auch dem örtlichen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Die Meldung ist dabei nicht mit einer Genehmigung zu verwechseln, denn diese ist nicht erforderlich. Mehr Informationen zur Impfpflicht für Hühner haben wir hier zusammengefasst.
Die Größe der Herde beachten
Da es sich bei Hühnern um Kleintiere handelt, bestehen erst einmal keine festen Vorgaben für die Größe der Herde, denn in der Baunutzungsverordnung sind diese nicht vorgenommen worden. Dennoch besteht eine maximale Anzahl an Hühnern, welche bezüglich der Herde beachtet werden muss. Diese Grenze wurde vor einigen Jahren vom Verwaltungsgerichtshof Bayern bestimmt und auf 20 Hennen und 1 Hahn pro Haushalt festgelegt.
Das Tierschutzgesetz als Grundlage für die private Hühnerhaltung
Eine artgerechte Haltung der Hühner involviert auch stets das aktuell geltende Tierschutzgesetz, denn in diesem sind genaue Bestimmungen vorzufinden, welche stets eingehalten werden müssen. Diese richten sich jedoch in erster Linie an die gewerbliche Hühnerhaltung, denn mit einem Blick auf die Tierschutzgesetze kann schnell festgestellt werden, dass die meisten Hobbyhalter von Hühnern diese problemlos einhalten und deutlich übertreffen.
Der krähende Hahn und die Nachbarn – was ist zu beachten?
Ein besonders heikles Thema, welches mit der Hühnerhaltung automatisch aufkommt, ist der Umgang mit den Nachbarn, denn nicht selten beschweren sich diese über einen zu lauten Hahn oder ständig gackernde Hühner. Natürlich müssen zum einen die baurechtlichen Gesetze eingehalten werden, welche den Abstand zu den Grundstücken der Nachbarn bestimmen. Viel wichtiger ist allerdings die Geräuschentwicklung, welche durch das Krähen des Hahnes entsteht.
Eine Beschwerde darf der Nachbar einreichen, wenn das Krähen für eine Minderung des Grundstückswertes sorgt, mehrmals täglich auftritt und einen Geräuschpegel von über 70 dB überschreitet.
Geht ein Nachbar rechtlich gegen einen Hühnerhalter vor, so kann das sogar soweit führen, dass der Hühnerhalter Zeitschaltuhren in seinen Stall einbauen muss, um den Hahn nur zu bestimmten Zeiten ins Freie zu lassen, wo dieser krähen darf. Gegen eine Belästigung, welche von dem Geruch der Hühner und dessen Haltung ausgeht, kann ebenfalls von den Nachbarn vorgegangen werden. Hier kann es zu individuellen Rechtsprechungen kommen.
Hühnerhaltung in Kleingärten
Im Zusammenhang mit der Haltung von Hühnern in Kleingärten muss man sich das Bundeskleingartengesetz genauer anschauen – hier ist auf Bundesebene festgelegt, dass die Haltung von Hühnern in Kleingärten nicht mehr erlaubt ist, wobei es Ausnahmen gibt. Im Artikel „Ist die Hühnerhaltung im Kleingarten erlaubt“ gehen wir auf diese Ausnahmen noch einmal genauer ein.