Hühnerhaltung melden: Meldepflicht beachten ✅
Bei der eigenen Hühnerhaltung im Garten sollten Sie dringend die Meldepflicht beachten.
Vom eigenen frischen Hühnerei auf dem Frühstückstisch träumen viele. Warum also nicht einige Hühner im Garten halten? Was viele nicht wissen: es gibt bei der Haltung von Hühnern in Wohngebieten, wozu auch ein weitläufiger Garten im ländliche Raum zählt, eine Meldepflicht zu beachten. Was sich dahinter verbirgt, wie man dieser Meldepflicht für Hühner nachkommt, und warum es sie überhaupt gibt ist hier zu erfahren.

Hühner halten: Anmelden nicht vergessen
Generell dürfen Hühner, die als Kleintiere gelten, im eigenen Garten gehalten werden.
Das gilt auch für reine Wohngebiete. Bei der möglichen Anzahl der Hühner, die privat gehalten werden, gibt es keine offizielle Regelung. Allerdings gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Hühner sollten also keinen Störfaktor für die umliegenden Anwohner darstellen. Die Auslegung dieser Regelung ist ein wenig schwammig, da hier die Sichtweisen – was stört und was stört nicht – auseinander gehen können.
Ganz klar ist jedoch: selbst, wenn nur ein einzelnes Huhn gehalten wird, muss es auch angemeldet werden. Diese Anmeldung muss an zwei Stellen erfolgen. Beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse. Das ist in Paragraph 14 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) festgeschrieben. Da Hühner soziale Tiere sind, eignen sie sich jedoch nicht für die Haltung als Einzeltiere. Wenn man sich für die Hühnerhaltung entscheidet, dann sollten es möglichst gleich mehrere Hühner sein.
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Warum müssen Hühner angemeldet werden?
Der Grund weshalb Hühnerhalter ihre Tiere beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anmelden müssen ist einfach: die Geflügelpest, die sich auch in Europa ausgebreitet hat. Wenn die Hühner angemeldet sind, erhält der Halter bei einem neuerlichen Ausbruch der Geflügelpest eine Warnung durch die Tierseuchenkasse. Wird eine Warnung ausgegeben, dann gilt sofortige Stallpflicht für alle Hühner. Dies ist ein weiterer Punkt, auf den Hühnerhalter achten müssen. Ein Hühnerstall muss vorhanden sein. Bevor Hühner angeschafft werden, sollte man sich also auch mit der Stallfrage auseinandersetzen, und überlegen, welcher Stall für den eigenen Bedarf sinnvoll ist.
Bei einer kleinen Anzahl an Hühnern genügt oft ein mobiler Hühnerstall, oder ein kleiner Stall aus Holz, der im Garten aufgestellt wird. Soll es sich um einen größeren Hühnerstall handeln, muss vorab unter Umständen eine Genehmigung durch das Bauamt eingeholt werden. Genaue Regeln hierfür können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, weshalb man sich beim zuständigen Bauamt informieren sollte. Fehlt der Hühnerstall, und ist es deshalb nicht möglich im Falle einer Geflügelpest-Warnung der Stallpflicht nachzukommen, kann es für den Hühnerhalter teuer werden. Insgesamt dient die Anmeldung der Hühner also dem Ziel die Geflügelpest und eventuelle andere Geflügelkrankheiten, einzudämmen und deren Ausbruch und Weiterverbreitung auch nachverfolgen zu können. Hühnerhalter schützen mit der Anmeldung ihrer Tiere andere, aber vor allem auch den eigenen Hühnerbestand.
Wie werden Hühner angemeldet?
Die Anmeldung der Hühner beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse ist oftmals online möglich und unterscheiden sich für jedes Bundesland. Geben Sie am besten in die Google-Suche folgendes ein: „Ihr Bundesland + Hühner melden“.
Hühnerhalter sollten die jeweilige Homepage der entsprechenden Stelle aufrufen. Oft findet sich dort ein Meldebogen als PDF, der ausgefüllt an die zuständige Stelle gemailt werden kann. Alternativ kann der Meldebogen per Post oder Fax gesendet werden. Findet sich kein entsprechender Meldebogen, können die Hühner auch formlos schriftlich angemeldet werden: Unter Angabe der Geflügelart, des Standortes, der Haltungsform, der Nutzungsart und der Anzahl der Tiere.
Telefonische Anmeldungen sind in der Regel nicht möglich. Die Meldung muss jährlich erneuert werden. Dafür hält jedes Bundesland einen eigenen Stichtag bereit. In den meisten Fällen liegt dieser im Januar. Oftmals gibt es detaillierte Informationen zu dem ganzen Verfahren auf der jeweiligen Homepage der zuständigen Stelle. Im Zweifelsfall sollte man sich telefonisch informieren welche Fristen aktuell einzuhalten sind, und welche Angaben geleistet werden müssen.
Welches Geflügel muss gemeldet werden?
Folgende Geflügelhaltung muss in jedem Fall angemeldet werden:
- Hühner
- Perlhühner
- Rebhühner
- Gänse
- Puten
- Wachteln
- Enten
- Fasane
- Tauben
Was kostet die Anmeldung der Hühner?
Die Kosten für die Anmeldung privat gehaltener Hühner ist in der Regel sehr gering.
Von Bundesland zu Bundesland können auch hier die Beiträge unterschiedlich ausfallen. Die Angaben in diesem Text sind also als ungefähre Richtwerte zu verstehen, und können im Einzelfall eine andere Höhe haben. Generell gilt jedoch, dass ein Mindestbetrag pro Hühnerbestand bezahlt wird. Dieser beträgt in der Regel zwischen fünf bis zehn Euro pro Jahr. Dazu können zusätzliche Kosten pro Huhn kommen. Einige Tierseuchenkassen halten es so, dass sie Geflügelbestände in Klassen aufteilen.
Übrigens: Die Kosten zur Hühnerhaltung haben wir hier bereits ausführlich beleuchtet. Zieht man die Ersparnis für die Eier ab, ist es eigentlich recht günstig, Hühner zu halten.
Ein Kleinstbestand von einem bis zu 50 Tieren kann so beispielsweise einmal pauschal mit dem Mindestbetrag abgerechnet werden. Andere Tierseuchenkassen rechnen jedes Tier einzeln, wobei es sich dann meist um niedrige Beträge von drei bis fünf Cent pro Huhn und Jahr handelt. Wird der von der zuständigen Tierseuchenkasse erhobene Mindestbetrag in Summe nicht erreicht, gilt nur der Mindestbetrag. Wird er durch Addierung der gehaltenen Tiere überschritten, wird die höhere Summe fällig.
In manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Hamburg oder Berlin, ist die Anmeldung von Hühnerbeständen bis zu 50 Tieren sogar kostenfrei. So oder so fällt auf, dass die Gebühren für die Anmeldung der Hühner so gering sind, dass es sich finanziell in keinem Fall lohnen könnte, das Gesetz zu umgehen und auf eine Meldung der Tiere aus Kostengründen zu verzichten. Denn die Strafen für die Nichteinhaltung der Meldepflicht können, aus gutem Grund, empfindlich ausfallen.
Hühnerhaltung Meldepflicht nicht beachtet: Welche Strafen drohen?
Ähnlich wie bei der Anmeldung, differieren auch die möglichen Strafen bei Nichtbeachtung der Anmeldepflicht von Hühnern. In jedem Fall übersteigen erhobene Bußgelder aber die Kosten, die für eine reguläre Anmeldung entrichtet werden müssen. Ist aufgefallen, dass ein Hühnerbestand nicht gemeldet wurde, kann der Bußgeldbescheid um die 50 Euro liegen.
Kann allerdings nachgewiesen werden, dass der eigene nicht angemeldete Hühnerbestand für die Weiterverbreitung einer Geflügelkrankheit verantwortlich ist, können zum Bußgeld auch Schadensersatzforderungen von mehreren Seiten kommen.
Andere Geflügelhalter und natürlich auch die zuständige Tierseuchenkasse können mit Forderungen an den Hühnerhalter herantreten. In der Regel gibt es ein juristisches Nachspiel sowie Anwalts- und Verfahrenskosten, die zu begleichen sind. So können schnell mehrere tausend Euro an Bußgeldern und Strafzahlungen anfallen.